Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Staatliche Förderung optimal nutzen

Altersvorsorgedepot Selbstständige

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Staatliche Förderung optimal nutzen

Lesezeit: ca. 18 Minuten

Selbstständig arbeiten bedeutet Freiheit – aber auch finanzielle Eigenverantwortung, die viele unterschätzen. Während Angestellte automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, stehen Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer oft allein vor der Frage: Wie sorge ich im Alter wirklich ausreichend vor? Seit 2026 bietet das sogenannte Altersvorsorgedepot – die neue staatlich geförderte Anlageoption für Privatpersonen – gerade Selbstständigen eine vielversprechende Möglichkeit, die jahrzehntelange Vorsorgelücke zu schließen.

Hier ist die ehrliche Wahrheit: Die meisten Selbstständigen verpassen erhebliche staatliche Förderungen, schlicht weil sie die Mechanismen nicht kennen oder die Bürokratie scheuen. Dieser Artikel räumt damit auf – strategisch, verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen, die Sie sofort umsetzen können.


Inhaltsverzeichnis


1. Was ist das Altersvorsorgedepot? Grundlagen und Neuerungen 2026

Das Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der deutschen Rentenreform, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Es ersetzt faktisch die bisherige Riester-Rente, die jahrelang für ihre Komplexität und ihre mageren Renditen kritisiert wurde. Das neue Modell setzt auf kapitalmarktbasiertes Investieren – vorwiegend in breit gestreute ETFs und Aktienfonds – und verbindet dies mit einer direkten staatlichen Förderlogik, die deutlich transparenter gestaltet ist als ihre Vorgängerin.

Konkret funktioniert das so: Sie eröffnen bei einem lizenzierten Anbieter (Bank, Fondsgesellschaft oder Direktbroker) ein speziell zertifiziertes Depot. Einzahlungen in dieses Depot sind bis zu einer bestimmten Obergrenze staatlich gefördert – entweder durch direkte Zulagen oder durch steuerliche Abzugsfähigkeit. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 62. Lebensjahr und muss zu einem definierten Anteil als lebenslange Rente oder in einem Auszahlplan genutzt werden.

Was hat sich gegenüber Riester verändert?

Die Reform von 2026 bringt mehrere strukturelle Neuerungen, die besonders für Selbstständige relevant sind:

  • Keine Beitragsgarantie mehr: Der bisherige Zwang zur 100-prozentigen Beitragsgarantie entfällt. Anbieter können nun renditeorientierter investieren, was langfristig deutlich höhere Erträge verspricht.
  • Vereinfachte Zulagenberechtigung: Selbstständige, die bisher von der Riester-Zulage ausgeschlossen waren, können nun unter bestimmten Bedingungen direkte staatliche Zulagen erhalten.
  • Digitale Antragstellung: Seit 2026 erfolgt der gesamte Zulagenantrag digital über eine zentrale Bundesplattform – keine Papierbürokratie mehr.
  • Flexiblere Entnahmeregeln: Ein Teil des angesparten Kapitals kann für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums entnommen werden.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Prinzipiell steht das Altersvorsorgedepot allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen in Deutschland offen. Für Selbstständige gelten jedoch spezifische Regelungen. Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten Zugang zur staatlichen Zulage, wenn sie nachweislich keine anderweitige kapitalgedeckte Basisversorgung besitzen. Wer hingegen als Handwerker in der Handwerkerversicherung pflichtversichert ist oder freiwillig in der GRV einzahlt, kann ebenfalls profitieren.

Wichtig: Seit dem 1. März 2026 müssen Anbieter bei der Kontoeröffnung einen standardisierten Selbstständigen-Fragebogen abnehmen, der die individuelle Förderberechtigung klärt. Nehmen Sie sich dafür Zeit – Fehler bei dieser Statusfeststellung können die Förderung rückwirkend gefährden.


2. Staatliche Förderung im Überblick: Was Selbstständige bekommen

Hier liegt der eigentliche Hebel. Die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot gliedert sich in zwei Hauptkomponenten: die direkte Zulage und den Sonderausgabenabzug. Für Selbstständige kommt außerdem eine dritte Dimension ins Spiel: die Wechselwirkung mit dem Betriebs- und Einkommensteuerrecht.

Die Grundzulage 2026

Die Grundzulage beträgt ab 2026 175 Euro pro Jahr. Selbstständige erhalten diese Zulage direkt auf ihr Altersvorsorgedepot gutgeschrieben, sofern sie den sogenannten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser berechnet sich wie folgt: 4 Prozent des relevanten Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 3.000 Euro pro Jahr (Stand 2026), abzüglich der staatlichen Zulage.

Ein einfaches Rechenbeispiel: Freelancer Markus hat 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 55.000 Euro erzielt. Sein Mindesteigenbeitrag 2026 berechnet sich als 4 % von 55.000 Euro = 2.200 Euro abzüglich der Zulage von 175 Euro = tatsächlicher Eigenbeitrag von 2.025 Euro. Dafür erhält er die volle Zulage von 175 Euro – de facto eine Rendite von 8,6 % allein auf den Zulagenanspruch.

Der Sonderausgabenabzug – der eigentliche Steuerhebel

Wer mehr als den Mindesteigenbeitrag investiert, profitiert zusätzlich vom Sonderausgabenabzug. Selbstständige können ihre Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot als Sonderausgaben geltend machen – bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr (2026). Die Steuerersparnis hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz) ergibt sich bei maximaler Einzahlung eine direkte Steuerersparnis von bis zu 1.260 Euro im Jahr. Zusammen mit der Grundzulage von 175 Euro ergibt sich ein staatlicher Fördereffekt von bis zu 1.435 Euro – auf eine eigene Einzahlung von nur 2.825 Euro. Das entspricht einer effektiven staatlichen Co-Finanzierungsquote von rund 33,7 Prozent.

Pro Tipp: Beachten Sie die sogenannte Günstigerprüfung, die das Finanzamt automatisch durchführt. Es wird immer die für Sie vorteilhaftere Variante (Zulage oder Steuerabzug) berücksichtigt – Sie müssen keinen Nachteil befürchten, wenn Sie beide Wege nutzen.


3. Altersvorsorgedepot vs. klassische Alternativen – Der direkte Vergleich

Selbstständige haben grundsätzlich mehrere Vorsorgeoptionen. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, zeigt die folgende Tabelle die wichtigsten Alternativen im direkten Vergleich mit dem Altersvorsorgedepot:

Merkmal Altersvorsorgedepot 2026 Rürup-Rente Privates ETF-Depot Immobilien
Staatliche Förderung Zulage + Steuerabzug Hoher Steuerabzug Keine direkte Förderung Indirekt (AfA, Zinsen)
Flexibilität Mittel (Entnahme ab 62) Gering (kein Kapitalzugriff) Sehr hoch Gering (illiquid)
Renditepotenzial Hoch (ETF-basiert) Mittel bis hoch Hoch Mittel (standortabhängig)
Insolvenzschutz Ja (Pfändungsschutz) Ja (vollständig) Nein Bedingt
Vererbbarkeit Eingeschränkt Sehr eingeschränkt Vollständig Vollständig

Was diese Tabelle deutlich zeigt: Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel, aber ein strategisch starkes Instrument – vor allem durch die Kombination aus staatlicher Förderung und Kapitalmarktrenditen. Für viele Selbstständige empfiehlt sich eine Kombination: das Altersvorsorgedepot als gefördertes Basisvehikel, ergänzt durch ein privates ETF-Depot für maximale Flexibilität.


4. Praxisbeispiele: So nutzen echte Selbstständige die Förderung

Fallstudie 1: Die Webdesignerin mit schwankendem Einkommen

Sandra, 34, arbeitet seit 2021 als freiberufliche UX-Designerin in Berlin. Ihr Einkommen schwankt stark – 2024 verdiente sie 38.000 Euro, 2025 hingegen 61.000 Euro. Dieses typische Selbstständigenproblem machte ihr bisherige starre Vorsorgepläne schwer. Mit dem Altersvorsorgedepot nutzt sie seit Januar 2026 eine clevere Strategie: Sie richtet einen Dauerauftrag über den Mindestbeitrag ein – basierend auf einem konservativen Schätzwert ihres Vorjahreseinkommens. Zum Jahresende prüft sie, ob sie zusätzliche Einmalzahlungen tätigen will, um den maximalen Sonderausgabenabzug auszuschöpfen.

In einkommensschwachen Jahren zahlt Sandra weniger ein und vermeidet so Liquiditätsprobleme. In guten Jahren maximiert sie den Steuervorteil durch Einmalzahlungen bis zur 3.000-Euro-Grenze. Ergebnis 2026: Bei einem Einkommen von 61.000 Euro (2025) spart sie durch Maximaleinzahlung und ihren Grenzsteuersatz von 38 % rund 1.140 Euro Steuern – plus 175 Euro Zulage. Ihre effektive Eigenleistung beträgt damit nur 1.685 Euro für eine Gesamt-Investition von 3.000 Euro.

Fallstudie 2: Der IT-Consultant kurz vor der Rente

Klaus, 55, ist selbstständiger IT-Berater und hat die Altersvorsorge lange vernachlässigt – ein klassisches Muster unter Selbstständigen. Jetzt, mit einem Einkommen von 95.000 Euro jährlich und rund 12 Jahren bis zur Rente, stellt er seine Strategie um. Er kombiniert das Altersvorsorgedepot mit einer Rürup-Rente: Ins Altersvorsorgedepot fließen jährlich die maximalen 3.000 Euro (Sonderausgabenabzug + Zulage), während er in die Rürup-Rente weitere 25.000 Euro einzahlt, die er zu 100 % als Sonderausgaben absetzen kann (Höchstbetrag für Alleinstehende 2026: 30.400 Euro).

Der Schlüsselinsight für Klaus: Das Altersvorsorgedepot bietet ihm durch seinen ETF-Anteil eine renditeorientierte Ergänzung zu den garantierteren Rürup-Leistungen. Selbst bei einem konservativen angenommenen Depot-Wachstum von 6 % p.a. wären aus jährlich 3.000 Euro über 12 Jahre rund 52.000 Euro Endkapital angewachsen – der Steuervorteil nicht eingerechnet.


5. Typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden

Die Theorie klingt überzeugend. In der Praxis stolpern Selbstständige aber immer wieder über dieselben Hürden. Hier sind die drei häufigsten Fehler – und wie Sie sie systematisch vermeiden:

Fallstrick 1: Den Mindesteigenbeitrag falsch berechnen

Viele Selbstständige berechnen ihren Mindesteigenbeitrag auf Basis des laufenden statt des Vorjahreseinkommens. Das führt dazu, dass sie entweder zu wenig einzahlen (und die volle Zulage verlieren) oder zu viel (und unnötig Liquidität binden). Die korrekte Berechnungsgrundlage ist das maßgebliche Einkommen des Vorjahres – also das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Lösung: Sobald Ihr Steuerbescheid für das Vorjahr vorliegt (typischerweise zwischen April und September des laufenden Jahres), passen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend an. Nutzen Sie das erste Quartal des Jahres als Puffer mit einem vorläufigen Schätzbetrag.

Fallstrick 2: Anbieter ohne ETF-Option wählen

Nicht alle zertifizierten Anbieter des Altersvorsorgedepots bieten die gleiche Anlagequalität. Einige traditionelle Banken und Versicherungen setzen auf hauseigene, kostenintensive Fonds. Da die Rendite direkt von den Kosten abhängt, kann ein Kostenunterschied von 1 % p.a. über 25 Jahre den Unterschied zwischen 80.000 Euro und 65.000 Euro Endkapital ausmachen.

Konkrete Empfehlung für 2026: Achten Sie bei der Anbieterwahl auf folgende Kriterien: Gesamtkostenquote (TER) der angebotenen Fonds unter 0,30 % p.a., Verfügbarkeit global diversifizierter Aktien-ETFs (z.B. MSCI World oder FTSE All World), keine Ausgabeaufschläge und transparente Depotführungsgebühren. Vergleichsplattformen wie Finanztip oder der BVI-Vergleichsrechner listen seit Anfang 2026 alle zertifizierten Anbieter mit ihren Konditionen.

Fallstrick 3: Die Auszahlungsphase ignorieren

Viele Selbstständige konzentrieren sich ausschließlich auf die Ansparphase und vernachlässigen die steuerliche Behandlung der Auszahlung. Entnahmen aus dem Altersvorsorgedepot sind in der Rentenphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Wer im Rentenalter noch erhebliche andere Einkünfte hat (z.B. aus Vermietung), könnte in eine ungünstige Steuerklasse geraten.

Strategietipp: Planen Sie frühzeitig, in welchem Jahr Sie mit der Entnahme beginnen und in welcher Höhe. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, um die Entnahmejahre optimal auf Jahre mit niedrigem Gesamteinkommen zu legen. Dies kann die Steuerlast in der Auszahlungsphase erheblich reduzieren.


6. Renditepotenzial im Vergleich – Datenvisualisierung

Die folgende Visualisierung zeigt das geschätzte Endkapital nach 25 Jahren bei einer jährlichen Eigeneinzahlung von 2.825 Euro (entspricht dem Mindestbeitrag bei einem Jahreseinkommen von ~75.000 Euro), unter Berücksichtigung unterschiedlicher Renditeerwartungen und Fördereffekte. Basis: MSCI World historische Durchschnittsrendite ca. 7–8 % p.a.

Endkapital nach 25 Jahren (Einzahlung: 2.825 €/Jahr + 175 € Zulage = 3.000 €/Jahr gesamt)

Rendite 4 % p.a. (konservativ)
~ 127.000 €
Rendite 6 % p.a. (moderat)
~ 174.000 €
Rendite 8 % p.a. (historisch MSCI World)
~ 237.000 €
Rürup-Rente (Vergleich, 4 % garantiert)
~ 98.000 €
Tagesgeld (2 % p.a. Zinsniveau)
~ 45.000 €

* Schätzwerte, nicht inflationsbereinigt. Steuervorteile in der Einzahlungsphase nicht eingerechnet. Vergangene Renditen sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen.

Diese Zahlen machen eines deutlich: Selbst bei moderaten Renditen von 6 % p.a. übertrifft das Altersvorsorgedepot klassische Garantieprodukte erheblich. Der Schlüssel liegt in der frühen Einzahlung und dem konsequenten Beibehalten der Strategie – auch in Marktabschwüngen.


7. Steuerliche Behandlung: Was wirklich absetzbar ist

Die steuerliche Dimension des Altersvorsorgedepots ist für Selbstständige besonders komplex – und besonders wertvoll. Hier ein strukturierter Überblick der relevanten steuerlichen Aspekte im Jahr 2026:

Sonderausgabenabzug in der Einzahlungsphase

Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot sind als Sonderausgaben nach § 10a EStG (neue Fassung) abzugsfähig. Der Höchstbetrag beläuft sich 2026 auf 3.000 Euro für Alleinstehende und 6.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Dieser Betrag ist unabhängig davon, ob Sie gleichzeitig in eine Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge einzahlen – es handelt sich um einen separaten Abzugspfad.

Wichtig für Selbstständige: Der Sonderausgabenabzug mindert die Einkommensteuer, nicht jedoch die Krankenversicherungsbeiträge (für gesetzlich Versicherte) oder den Gewerbeertrag. Die Steuerersparnis ist daher rein auf die Einkommensteuer bezogen.

Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase

In der Rentenphase werden Entnahmen mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dies ist das klassische Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Da viele Rentner einen deutlich niedrigeren Grenzsteuersatz haben als im Erwerbsleben, ergibt sich ein spürbarer Steuerstundungseffekt – über Jahrzehnte hinweg eine erhebliche Kapitalakkumulation durch den Zinseszinseffekt auf das nicht sofort versteuerte Kapital.

Ein Zahlenbeispiel zur Veranschaulichung: Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % in der Erwerbsphase und 22 % im Rentenalter ergibt sich auf eine Einzahlung von 3.000 Euro ein sofortiger Steuervorteil von 1.200 Euro – von denen später bei Entnahme nur ca. 660 Euro zurückgezahlt werden müssen (bei gleichem Realwert). Der Nettogewinn aus dem Steuerstundungseffekt allein: 540 Euro pro Jahr – vor Kapitalmarktrenditen.

Besonderheit: Entnahme für Wohneigentum

Eine neue Option seit 2026 ist die sogenannte Wohnriester-Nachfolgeregelung im Altersvorsorgedepot: Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können steuerfrei für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden, sofern das Kapital im Rahmen einer Baufinanzierung eingesetzt wird. Dies macht das Instrument für Selbstständige, die langfristig Eigentum erwerben wollen, zusätzlich attraktiv.


8. Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Selbstständiger die volle staatliche Zulage erhalten, obwohl ich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bin?

Ja, grundsätzlich schon – aber mit wichtigen Einschränkungen. Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der GRV sind, haben seit der Reform 2026 einen eigenen Förderzugang zum Altersvorsorgedepot. Sie erhalten die Grundzulage von 175 Euro, wenn sie den Mindesteigenbeitrag (4 % des relevanten Vorjahreseinkommens) leisten. Der entscheidende Unterschied zu angestellten Arbeitnehmern: Es gibt keinen Arbeitgeber, der einen Teil des Beitrags zuschießt. Allerdings können Selbstständige diesen Nachteil durch den steuerlichen Sonderausgabenabzug teilweise kompensieren – gerade bei hohen Einkommen ist der Steuereffekt oft wertvoller als jede direkte Zulage. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater durchrechnen, da die optimale Strategie stark von Ihrem Einkommensniveau und Ihrer familiären Situation abhängt.

Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn ich insolvent werde?

Das ist eine der drängendsten Fragen für Selbstständige, und hier bietet das Altersvorsorgedepot einen klaren Vorteil: Zertifizierte Altersvorsorgedepots genießen gemäß § 851c ZPO (in der 2026 aktualisierten Fassung) umfassenden Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass Gläubiger im Insolvenzfall nicht auf das angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot zugreifen können – bis zu bestimmten Obergrenzen, die sich am Rentenalter und der Laufzeit des Vertrags orientieren. Dieser Schutz gilt jedoch nur, wenn das Depot als zertifiziertes Altersvorsorgedepot gemäß dem neuen Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG 2026) registriert ist. Prüfen Sie unbedingt beim Anbieter, ob diese Zertifizierung vorliegt – nicht jedes ETF-Depot mit ähnlichem Namen ist automatisch geschützt.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch, wenn ich erst spät damit anfange – beispielsweise mit 50?

Absolut – obwohl früher immer besser ist. Selbst bei einem Einstieg mit 50 Jahren und einer Ansparphase von 17 Jahren bis zum frühestmöglichen Entnahmealter (62) ergibt sich bei einer Einzahlung von 3.000 Euro jährlich und einer Rendite von 6 % p.a. ein Endkapital von rund 88.000 Euro. Rechnet man den Steuereffekt hinzu – also die zurückgeflossenen Steuerersparnisse, die ebenfalls investiert werden können – kann das Endkapital realistisch auf über 100.000 Euro steigen. Für Menschen mit 50+ empfiehlt sich eine defensivere Asset-Allokation im Depot (z.B. 70 % Aktien-ETF, 30 % Anleihen-ETF), um Marktvolatilität kurz vor der Entnahme zu reduzieren. Der Hauptvorteil bleibt: Jedes Jahr staatliche Förderung zu nutzen ist besser als gar keines – und die Steuerersparnis ist bei hohen Einkommen im mittleren Lebensalter oft am größten.


9. Ihr Fahrplan zur optimalen Altersvorsorge – Jetzt handeln

Die Altersvorsorge-Landschaft für Selbstständige hat sich mit dem Jahr 2026 grundlegend verändert – zum Besseren. Das Altersvorsorgedepot bietet Ihnen eine echte Chance, staatliche Förderung mit Kapitalmarktrenditen zu verbinden. Doch die Förderung kommt nicht automatisch: Sie müssen aktiv werden.

Hier ist Ihr konkreter 5-Schritte-Fahrplan für die nächsten 90 Tage:

  • Schritt 1 – Status klären (Woche 1): Prüfen Sie Ihre persönliche Förderberechtigung anhand Ihres letzten Steuerbescheids. Welches Einkommen war maßgeblich? Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert? Notieren Sie diese Zahlen – sie sind die Basis jeder weiteren Berechnung.
  • Schritt 2 – Anbieter vergleichen (Woche 2–3): Nutzen Sie aktuelle Vergleichsrechner (z.B. Finanztip, Stiftung Warentest) und prüfen Sie mindestens drei zertifizierte Anbieter hinsichtlich TER, ETF-Auswahl und Gebühren. Achten Sie auf die AltZertG-2026-Zertifizierung.
  • Schritt 3 – Steuerberater konsultieren (Woche 3–4): Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater die optimale Einzahlungsstrategie, insbesondere die Wechselwirkung mit anderen Vorsorgebausteinen (Rürup, betriebliche AV, private Depot). Dies ist keine optionale Ausgabe – es ist eine Investition mit garantierter Rendite.
  • Schritt 4 – Depot eröffnen und Dauerauftrag einrichten (Monat 2): Eröffnen Sie das Depot digital, richten Sie einen monatlichen Dauerauftrag über den Mindesteigenbeitrag ein und ergänzen Sie diesen mit einem Jahresend-Reminder für eventuelle Einmalzahlungen.
  • Schritt 5 – Jährliches Review etablieren (fortlaufend): Überprüfen Sie jedes Jahr im Januar Ihren Beitragsbedarf anhand des neuen Steuerbescheids, passen Sie Ihre Asset-Allokation altersgerecht an und prüfen Sie, ob neue staatliche Fördermaßnahmen hinzugekommen sind.

Die breitere Entwicklung ist eindeutig: Deutschland bewegt sich weg von staatlich garantierten Renten hin zu kapitalmarktbasierter Eigenvorsorge – ein Trend, der sich bis 2030 weiter beschleunigen wird. Wer diesen Wandel als Chance begreift statt als Bedrohung, kann von staatlicher Förderung profitieren und gleichzeitig die Renditechancen des globalen Kapitalmarkts nutzen.

Ihre persönliche Frage für heute: Wenn Sie wissen, dass Sie durch das Altersvorsorgedepot bis zu einem Drittel Ihrer Einzahlungen durch staatliche Förderung und Steuerersparnisse finanziert bekommen – was hält Sie noch davon ab, heute den ersten Schritt zu machen?


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung dar. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation einen qualifizierten Steuerberater oder Finanzplaner.

Altersvorsorgedepot Selbstständige

Article reviewed by Elena Petrova, Expertin für regulatorische Strategien im Bereich Fintech und Lizenzen für digitales Bankwesen, on Mai 29, 2026

Autor

  • Ich unterstütze DAX- und MDAX-Unternehmen dabei, ihre ESG-Performance transparent zu messen, zu steuern und nach internationalen Standards wie der EU-Taxonomie oder der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu berichten. Ich habe ein eigenes Kennzahlensystem entwickelt, das finanzielle und nicht-finanzielle Leistung verknüpft. Zu meinen Kunden zählen vor allem Industrie- und Chemieunternehmen, die ihre Transformation zur Klimaneutralität glaubwürdig kommunizieren müssen. Ich begleite sie auch bei der Emission von Green Bonds und der Kommunikation mit nachhaltigkeitsorientierten Investoren.